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   BFH, 07.06.2011 - IX B 42/11   

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https://dejure.org/2011,17077
BFH, 07.06.2011 - IX B 42/11 (https://dejure.org/2011,17077)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2011 - IX B 42/11 (https://dejure.org/2011,17077)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - IX B 42/11 (https://dejure.org/2011,17077)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Fehlerhafte Rechtsanwendung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

  • openjur.de

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; keine verfassungsrechtlichen Bedenken

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Fehlerhafte Rechtsanwendung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

  • Bundesfinanzhof

    Fehlerhafte Rechtsanwendung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Fehlerhafte Rechtsanwendung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

  • rewis.io

    Fehlerhafte Rechtsanwendung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

  • ra.de
  • rewis.io

    Fehlerhafte Rechtsanwendung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1
    Zulassung der Revision bei Rüge einer vermeintlich fehlerhaften Rechtsanwendung durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung; keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich einer Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, wenn die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist im Zeitpunkt der Gesetzesverkündung noch nicht abgelaufen war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.09.2006 - VI B 69/05

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - IX B 42/11
    d) Die im nach Ablauf der Begründungsfrist und damit verspätet eingereichten Schriftsatz vom 1. Juni 2011 enthaltenen Ausführungen sind, soweit sie nicht nur erläuternder, ergänzender oder vervollständigender Natur sind, unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512, unter 4.b; vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 19.06.2009 - IX B 46/09

    Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach dem 31.12.1998, bei denen die

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - IX B 42/11
    Denn verfassungsrechtliche Bedenken bestehen jedenfalls dann nicht, wenn --wie im Streitfall-- die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist im Zeitpunkt der Gesetzesverkündung (31. März 1999) bezogen auf den Erwerb (22. Juli 1997) noch nicht abgelaufen war; insoweit ist das Vertrauen in die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist nicht schutzwürdig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2009 IX B 46/09, BFH/NV 2009, 1437; vom 23. Dezember 2009 IX B 72/09, BFH/NV 2010, 932).
  • BFH, 22.01.2007 - VI B 98/06

    NZB: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - IX B 42/11
    a) Mit dem (hauptsächlichen) Einwand der unzutreffenden Besteuerung nach § 23 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (EStG) hinsichtlich des anteiligen Wertzuwachses bis zum 31. März 1999 rügt die Klägerin eine (vermeintlich) fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Finanzgericht (FG), also materiell-rechtliche Fehler; damit kann die Zulassung der Revision indes nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Januar 2007 VI B 98/06, BFH/NV 2007, 949; vom 15. April 2008 IX B 154/07, BFH/NV 2008, 1340, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2008 - IX B 249/07

    Berichtigung von Tatbestandsunrichtigkeiten - Sachaufklärung -

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - IX B 42/11
    d) Die im nach Ablauf der Begründungsfrist und damit verspätet eingereichten Schriftsatz vom 1. Juni 2011 enthaltenen Ausführungen sind, soweit sie nicht nur erläuternder, ergänzender oder vervollständigender Natur sind, unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512, unter 4.b; vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 154/07

    NZB: Fremdvergleich, Einzelfall-Umstände, Verstoß gegen Denkgesetze, fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - IX B 42/11
    a) Mit dem (hauptsächlichen) Einwand der unzutreffenden Besteuerung nach § 23 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (EStG) hinsichtlich des anteiligen Wertzuwachses bis zum 31. März 1999 rügt die Klägerin eine (vermeintlich) fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Finanzgericht (FG), also materiell-rechtliche Fehler; damit kann die Zulassung der Revision indes nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Januar 2007 VI B 98/06, BFH/NV 2007, 949; vom 15. April 2008 IX B 154/07, BFH/NV 2008, 1340, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09

    Zweijährige Spekulationsfrist; Motiv- oder Inhaltsirrtum

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - IX B 42/11
    Denn verfassungsrechtliche Bedenken bestehen jedenfalls dann nicht, wenn --wie im Streitfall-- die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist im Zeitpunkt der Gesetzesverkündung (31. März 1999) bezogen auf den Erwerb (22. Juli 1997) noch nicht abgelaufen war; insoweit ist das Vertrauen in die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist nicht schutzwürdig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2009 IX B 46/09, BFH/NV 2009, 1437; vom 23. Dezember 2009 IX B 72/09, BFH/NV 2010, 932).
  • BFH, 30.12.2011 - IX B 66/11

    NZB: BVerfG-Tenor Auslegung; Rechtsfolgenirrtum; Bindungswirkung LG-Urteil; § 41

    Letztlich wird insoweit lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also ein materiell-rechtlicher Fehler, gerügt; damit kann indes die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 2007 VI B 98/06, BFH/NV 2007, 949; vom 7. Juni 2011 IX B 42/11, BFH/NV 2011, 1856).
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